Wann verwendet man das geschützte Leerzeichen?
Das geschützte Leerzeichen verwendet man bei:
- Zahlen und Einheiten (z. B. 20 cm)
- Gesetzesangaben (z. B. § 1)
- Abkürzungen (z. B. i. d. R.)
- Tausendertrennungen (z. B. 1 000 000)
- Auslassungspunkten (z. B. Oh mein … )
- Gedankenstrichen (z. B. Er – der König – betrat den Raum)
- Namen und Titeln (z. B. Prof. Dr. Schulz)