Gesetze zitieren - Anleitung für deine Abschlussarbeit
Gesetze werden, unabhängig vom Zitierstil, immer im gleichen Format zitiert. Der Verweis steht dabei je nach Zitierweise in Klammern im Fließtext oder in der Fußnote.
Zitiere immer die amtliche Fassung des Gesetzes:
- § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB
- § 81 Abs. 1 S. 3 BGB
- § 81 I 3 BGB
- Deutscher Bundestag, 2019, S. 556
Gesetze werden nur im Fließtext angegeben und erhalten keinen Eintrag im Literaturverzeichnis.
So zitierst du Gesetze richtig
Die Quellenangabe eines Gesetzes wird bei APA, MLA und der Harvard-Zitierweise direkt im Text nach dem paraphrasierten oder zitierten Gesetz angeben.
Bei der Deutschen Zitierweise befindet sich die Quellenangabe in der Fußnote.
Dabei wird die Quelle ausschließlich als Verweis im Text angegeben und nicht im Literaturverzeichnis erwähnt.
Die Quellenangabe enthält:
- den Paragraphen,
- den Absatz,
- den Satz,
- den Buchstaben und
- den Kurztitel des Gesetzes.
Die Angaben von Absatz, Satz und Buchstabe sind je nach Inhalt optional.
Die Quellenangabe ist unabhängig von der Zitierweise immer gleich und folgt dem Format § 1 Absatz 1 Satz 1a Kurztitel des Gesetzes
Beachte beim Zitieren nach Harvard oder der Deutschen Zitierweise die Verwendung von ‚vgl.‘ bei Paraphrasen.
Gesetzestexte finden
Gesetz zitieren
- Laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln (§ 81 Absatz 1 Satz 3 BGB).
- Wortwörtlich heißt es, dass „[…] die Stiftung eine Satzung erhalten [muss] mit Regelungen über den Sitz der Stiftung“ (§ 81 Absatz 1 Satz 3 BGB).
- Laut § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln.
- Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln.1 Wortwörtlich heißt es, dass „[…] die Stiftung eine Satzung erhalten [muss] mit Regelungen über den Sitz der Stiftung.“2
- Laut § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln.
- ___________________________________________________
- 1 Vgl. § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB.
- 2 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Zitiere Gesetze und Paragraphen immer als Primärliteratur direkt aus der Rechtsgrundlage.
Du findest alle deutschen Gesetze in der Leseversion des Bundesgesetzblatts. Das Bundesgesetzblattes enthält die amtlichen Fassungen der Gesetze mitsamt Originaldaten und ist daher eine verlässliche Quelle. Ebenfalls als Quelle geeignet ist die Übersicht des Bundesministeriums für Justiz.
Quellenangaben im Gesetz finden
Wenn du die aktuell gültige Fassung eines Gesetzes zitierst, musst du keine weiteren Informationen nennen. Bei älteren Fassungen sind zusätzliche Angaben nötig.
Kürzere Schreibweisen
In wissenschaftlichen Arbeiten sind auch verkürzte Schreibweisen der Gesetze möglich.
Dabei kannst du Abkürzungen nutzen oder Bezeichnungen vollständig weglassen.
Lange Schreibweise | § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB |
Schreibweise mit Abkürzungen | § 81 Abs. 1 S. 2 BGB |
Verkürzte Schreibweise | § 81 I 2 BGB |
Achte dabei jedoch besonders auf individuelle Vorgaben deiner Hochschule.
Gesetzestitel richtig angeben
Bei der ersten Nennung gibst du wie bei einer Abkürzung den offiziellen Titel des Gesetzes an. Erwähnst du das Gesetz erneut, reicht die Kurzform.
Die richtigen Bezeichnungen findest du auch im Bundesgesetzblatt oder in der Übersicht des Bundesministeriums.
Offizielle Titel und Kurztitel eines Gesetzes finden
Falls du mehrere Paragraphen aus einem Gesetz zitierst, kannst du zu Beginn deiner Arbeit eine Fußnote setzen und dies angeben. Vor allem bei langen Kurztiteln kann das sinnvoll sein.
Beispiel
- ___________________________________________________
- 1Alle Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche der Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (BinSch-SportbootVermV).
Gesetze zitieren Beispiele
In der Tabelle findest du eine Übersicht für Schreibweisen häufig verwendeter Gesetze.
Gesetze zitieren Beispiele
Bürgerliches Gesetzbuch | § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB |
---|---|
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland | Artikel 72 Absatz 3 Satz 6 GG |
Strafgesetzbuch | § 11 Absatz 1 Satz 2a StGB |
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung | § 15 Absatz 2a BAföG |
Handelsgesetzbuch | § 86b Absatz 2 HGB |
Mehrere Paragraphen zitieren
Nutzt du Inhalte aus mehreren Paragraphen, kannst du dies mit doppelten Paragraphenzeichen (§§) kenntlich machen.
Verwende den Halbgeviertstrich (–), um mehrere aufeinanderfolgende Paragraphen anzugeben.
Gesetzesänderungen angeben
Neu eingefügte Abschnitte, Erlasse oder Absätze werden in der Regel durch Buchstaben gekennzeichnet, z. B. § 11 Absatz 1 Satz 2a StGB.
In der Schweizer Gesetzgebung wurde dafür früher hochgestellte lateinische Vervielfältigungszahlwörter wie ‚bis‘, ‚ter‘, ‚quater‘, ‚quinquies‘, ‚sexies‘ etc. verwendet.
Diese Bezeichnungen solltest du in deiner Quellenangabe übernehmen, z. B. Art. 322novies StGB.
Ältere Fassungen eines Gesetzes zitieren
Das Jahr wird nur angegeben, wenn es sich um eine nicht mehr gültige Fassung eines Gesetzes handelt.
In diesem Fall muss das Datum der Veröffentlichung bzw. das Datum des Inkrafttretens angegeben werden.
Du kannst dafür die Abkürzungen i. d. F v. für ‚in der Fassung vom‘ verwenden.
Häufig gestellte Fragen
- Stehen Gesetze im Literaturverzeichnis?
-
Gesetze erhalten bei den meisten Zitierstilen keinen Eintrag im Literaturverzeichnis. Sie werden, abhängig von der Zitierweise, lediglich als Verweis im Fließtext oder in der Fußnote angegeben.
Je nach den Vorgaben deiner Hochschule kannst du zusätzlich ein Rechtsquellenverzeichnis erstellen.
Beim APA-Stil können juristische Quellen jedoch zum Literaturverzeichnis hinzugefügt werden. In diesem Artikel findest du dazu weitere Informationen. - Muss das Gesetz in Klammern oder in der Fußnote stehen?
-
Je nach Zitierweise können Gesetze in Klammern oder in der Fußnote angegeben werden.
Bei den APA-Richtlinien und der Harvard-Zitierweise befindet sich der Verweis in Klammern im Fließtext.
Verwendest du die Deutsche Zitierweise, dann gibst du die Quellenangabe des Gesetzes in der Fußnote an.
- Wo finde ich eine zitierwürdige Fassung eines Gesetzes?
-
Verwende beim Zitieren von Gesetzen wenn möglich die die amtliche Fassung der Leseversion des Bundesgesetzblatts.
Alternativ kannst du die Übersicht des Bundesministeriums für Justiz nutzen. Diese stimmt mit der amtlichen Fassung überein.
- Wie zitiere ich ältere Fassungen eines Gesetzes?
-
Ältere Fassungen eines Gesetzes dürfen nur dann zitiert werden, wenn du auf Unterschiede oder Veränderungen zur heutigen Version hinweisen willst. In einem solchen Fall gibst du das Datum der Veröffentlichung, bzw. des Inkrafttretens des Gesetzes an.
Beim Verweis gibst du die Abkürzung i. d. F v. für ‚in der Fassung vom‘, zusammen mit dem entsprechenden Jahr an.
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