Zitatrecht – Rechtliche Grundlagen für Studierende erklärt

Das Zitatrecht ist das Recht, zu zitieren. Das bedeutet, dass du in einer Hausarbeit oder Bachelorarbeit aus urheberrechtlich geschützten Werken, z. B. aus Büchern oder Fachzeitschriften, zitieren darfst.

Deine wissenschaftliche Arbeit muss dafür selbst die Voraussetzungen für eine vom Urheberrecht geschützte Arbeit erfüllen. Das trifft zu, wenn du dich in deiner Arbeit strukturiert und methodisch mit einer Forschungsfrage beschäftigst.

Deine Zitate müssen den im Zitatrecht festgelegten fünf Richtlinien entsprechen:

  1. Das zitierte Werk muss veröffentlicht sein.
  2. Das Zitat muss Beleg oder Erörterungsgrundlage sein.
  3. Die Quellenangabe muss korrekt und vollständig sein.
  4. Der Umfang des Zitats muss angemessen sein.
  5. Das Zitat darf nicht verändert oder entstellt werden.

Wenn dein Zitat diesen Richtlinien nicht entspricht, darfst du es nicht ohne Erlaubnis verwenden. Du musst in diesem Fall vor der Nutzung die Erlaubnis der Rechteinhabenden einholen und in deiner Arbeit immer die Copyright-Informationen angeben.
 

Das Werk muss veröffentlicht sein

Bevor du ein Werk zitieren darfst, muss es mit Zustimmung der Urhebenden bzw. der Rechteinhabenden veröffentlicht worden sein.

Ein Werk, z. B. ein Interview oder eine PDF-Datei, das z. B. nur im Rahmen einer Vorlesung für Studierende gezeigt wurde oder nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich war, erfüllt diese Bedingung nicht.

Beispiel: Veröffentlichung
Eine Studie in einer Fachzeitschrift gilt meist als veröffentlicht.
Eine Studie im Rahmen eines Seminars gilt meist als nicht veröffentlicht.
Wusstest du schon, dass ...

Scribbr durchschnittlich 150 Fehler pro 1000 Wörter korrigiert?

Unsere Sprachexperten verbessern vor Abgabe deiner Abschlussarbeit den akademischen Ausdruck, die Interpunktion und sprachliche Fehler.

Erfahre mehr zur Korrektur

Das Zitat muss Beleg oder Erörterungsgrundlage sein

Jedes Zitat, das du verwendest, muss einen Zweck erfüllen.

Du musst dich mit dem Zitat, etwa aus einem Buch oder einer Zeitschrift auseinandergesetzt haben. 

Es muss außerdem z. B. ein Beleg für ein Argument sein oder dir als Erörterungsgrundlage dienen.

Ein Zitat darf nicht nur eine bloße Kopie des Originals sein oder nur als Illustration oder Ersatz für eigene Ausführungen und Argumente genutzt werden.

Beispiel: Zitatzweck
Ein Bild von einem Baum kann als Erörterungsgrundlage z. B. in einer Arbeit zum Thema Medienkampagnen im Umweltschutz dienen.
Ein Bild von einem Baum darf nicht nur als Verzierung z. B. in einer Arbeit zu einem forstwirtschaftlichen Thema genutzt werden.

Die Quellenangabe muss korrekt und vollständig sein

Für jedes Zitat musst du

Bildzitate kennzeichnest du zusätzlich 

Es reicht nicht aus, wenn du z. B. nur die Verfassenden und das Jahr, nur einen Link oder nur einen verkürzten Quellenverweis ohne Quellenangabe angibst.

Beispiel: Quellenangabe
Eine Quellenangabe für ein Buch im Literaturverzeichnis besteht i. d. R. aus

  • den Verfassenden,
  • dem Erscheinungsjahr,
  • dem Buchtitel,
  • dem Verlag,
  • dem Erscheinungsort und ggf.
  • der Auflage,
  • den Übersetzenden oder
  • den Herausgebenden.
Die Angabe des Titels und des Erscheinungsjahres ist keine vollständige Quellenangabe.

Der Umfang des Zitats muss angemessen sein

Bei der Frage, welcher Umfang eines Zitats angemessen ist, musst du zwischen dem Kleinzitat und dem wissenschaftlichen Großzitat unterscheiden.

Bei einem Kleinzitat zitierst du nur einen Ausschnitt eines Werkes, zum Beispiel nur einen Satz aus einem Sammelband.

Für das Kleinzitat gilt, dass du nur so viel zitieren darfst, wie nötig ist, um z. B.

  • eine Aussage in deiner Arbeit zu belegen oder 
  • eine Erörterungsgrundlage für eine Forschungsfrage zu bieten.

Bei einem wissenschaftliche Großzitat zitierst du ein Werk vollständig, zum Beispiel ein ganzes Gedicht oder ein Bild aus dem Internet.

Deine Arbeit muss, um ein wissenschaftliches Großzitat zu rechtfertigen, 

  • eine wissenschaftliche Arbeit und
  • ohne das Zitat teilweise oder ganz unverständlich sein.

Insgesamt sollte deine eigene Leistung außerdem immer mehr Raum in deiner Arbeit einnehmen als deine Zitate. Setze Zitate deshalb gut überlegt ein.

Beispiel: Zitatumfang
Du kannst ein Gedicht vollständig in einer literaturwissenschaftlichen Arbeit zitieren, in der du dich mit diesem Gedicht beschäftigst.
In einer Arbeit über die Schreibung eines bestimmten Wortes in Gedichten älterer Rechtschreibung solltest du in der Regel nur das Wort oder nur den betreffenden Vers zitieren.

Was ist dein Score?

Erfahre binnen 10 Minuten, ob du ungewollt ein Plagiat erzeugt hast.

  • 70+ Milliarden Internetquellen
  • 69+ Millionen Publikationen
  • Gesicherter Datenschutz

Zur Plagiatsprüfung

Das Zitat darf nicht verändert oder entstellt werden

Du darfst deine Quellen mit wenigen Ausnahmen nicht verändern oder entstellen.

Bei Textzitaten kannst du Auslassungen oder Einschübe nach den Richtlinien deiner verwendeten Zitierweise kennzeichnen. Bei Bildzitaten darfst du teilweise die Größe bzw. das Formats anpassen.

Du darfst in Texten aber z. B. nicht einfach Rechtschreibfehler korrigieren oder ein Bild mit einem Filter bearbeiten oder es beliebig zurechtschneiden.

Beispiel: Veränderungs- und Erstellungsverbot
Du darfst einen Teilsatz zitieren, wenn nur dieser Teil für deinen Zitatzweck wichtig ist.
Du darfst nicht nur einen Teilsatz zitieren, wenn das die Aussage des Originals verfälschen würde.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Kleinzitat?

Ein Kleinzitat ist ein Zitat eines Ausschnitts von einem Werk, zum Beispiel eines Satzes aus einem Buch.

In Übereinstimmung mit dem Zitatrecht gilt für das Kleinzitat, dass du nur so viel zitieren darfst, wie nötig ist, um z. B.

  • eine Aussage in deiner Arbeit zu belegen oder 
  • eine Erörterungsgrundlage für eine Forschungsfrage zu bieten.
Was ist ein wissenschaftliches Großzitat?

Ein wissenschaftliche Großzitat ist ein Zitat eines vollständigen Werkes, zum Beispiel eines ganzen Gedichts.

Um ein wissenschaftliches Großzitat, durch das Zitatrecht gestützt, verwenden zu dürfen, muss deine Arbeit

  • eine wissenschaftliche Arbeit und
  • ohne das Zitat teilweise oder ganz unverständlich sein.
Was ist das Zitatrecht?

Das Zitatrecht ist das Recht, zu zitieren. Durch das Zitatrecht hast du die Möglichkeit, in einer Hausarbeit oder Bachelorarbeit aus urheberrechtlich geschützten Werken zu zitieren.

Dafür muss dein wissenschaftliches Werk selbst urheberrechtlich schutzfähig sein und deine Zitate müssen den im Zitatrecht festgelegten fünf Richtlinien entsprechen:

  • Das zitierte Werk muss veröffentlicht sein.
  • Das Zitat muss Beleg oder Erörterungsgrundlage sein.
  • Die Quellenangabe muss korrekt und vollständig sein.
  • Der Umfang des Zitats muss angemessen sein.
  • Das Zitat darf nicht verändert oder entstellt werden.
Was ist ein zulässiger Zitatzweck?

Ein Zitat muss immer einen zulässigen Zitatzweck haben, damit du es, durch das Zitatrecht gestützt, in deiner wissenschaftlichen Arbeit verwenden darfst.

Du musst dich mit dem Zitat auseinandergesetzt haben und es muss dir z. B. als Beleg für ein Argument oder als Erörterungsgrundlage dienen.

Darf ich ein Bildzitat in meiner Abschlussarbeit verwenden?

Ja, du kannst ein Bildzitat in Übereinstimmung mit dem Zitatrecht in deiner Arbeit einfügen, ohne die Erlaubnis der Rechteinhabenden einzuholen, wenn

  1. das Bild veröffentlicht,
  2. der Zitatzweck zulässig,
  3. der Umfang angemessen,
  4. die Quellenangabe korrekt und vollständig und
  5. das Bild unverändert verwendet worden ist.

Quellen für diesen Artikel

Wir empfehlen Studierenden nachdrücklich, Quellen in ihrer Arbeit zu verwenden. Du kannst unseren Artikel zitieren oder dir mit den Artikeln weiter unten einen tieferen Einblick verschaffen.

Diesen Scribbr-Artikel zitieren

Glöckler, L. (2023, 18. Mai). Zitatrecht – Rechtliche Grundlagen für Studierende erklärt. Scribbr. Abgerufen am 16. Dezember 2024, von https://www.scribbr.ch/richtig-zitieren-ch/zitatrecht/

Quelle

2. Sonderfall: Zitat – Universität Bremen. (n.d.). https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/wissensplattform/2-sonderfall-zitat

3. Wann können Sie sich auf das Zitatrecht berufen? | FAQs zum Urheberrecht in der Lehre | Digital unterstützte Lehre | Beratung – Hilfsmittel – Service | Lehren | Universität Konstanz. (2020, November 19). https://www.uni-konstanz.de/lehren/beratung-hilfsmittel-service/digital-unterstuetzte-lehre/faqs-zum-urheberrecht-in-der-lehre/3-wann-koennen-sie-sich-auf-das-zitatrecht-berufen/

Gesetzliche Erlaubnis und Zitatrecht – BMBF Digitale Zukunft. (n.d.). Bundesministerium Für Bildung Und Forschung – BMBF Digitale Zukunft. https://www.bildung-forschung.digital/digitalezukunft/de/wissen/urheberrecht/urheberrecht-in-der-wissenschaft/gesetzliche-erlaubnis-und-zitatrecht/gesetzliche-erlaubnis-und-zitatrecht.html

War dieser Artikel hilfreich?
Lisa Glöckler

Lisa hat einen Masterabschluss in Grundschulpädagogik und studiert seit 2022 am Deutschen Literaturinstitut Leipzig. Sie ist Preisträgerin bei Literaturwettbewerben und schreibt Prosa, Lyrik und Artikel.